Die Frage, inwieweit internationale Handelsschiedsgerichte vom Anwendungsbefehl staatlichen Rechts erfasst sind, ist seit langem Gegenstand der rechtswissenschaftlichen Diskussion. Sie ist bis heute in vielen Bereichen ungeklärt. Besondere Relevanz kommt ihr bei der kollisionsrechtlichen Bestimmung des materiellen Rechts zu. Vor dem Hintergrund der europäischen Kollisionsrechtsharmonisierung und des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts stellt sich die Frage aktueller denn je. Sebastian Gößling nimmt die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen zum Anlass, den Anwendungsbereich des europäischen Kollisionsrechts neu zu analysieren. Anhand einer Untersuchung der Rom I-Verordnung werden dabei konkrete Folgen für die Rechtsanwendung durch Handelsschiedsgerichte mit Sitz in der Europäischen Union abgeleitet und übergreifende Gedanken zur Integration der Handelsschiedsgerichtsbarkeit in den europäischen Rechtsraum entwickelt.