Die Behauptung, das in Deutschland geltende Schuldrecht ergebe sich aus dem zweiten Buch des BGB, ist nicht nur in dem ganz oberflächlichen Sinn falsch, dass zivil- und insbesondere schuldrechtliche Sachverhalte auch in anderen Gesetzen geregelt und durch europäische Vorgaben geprägt sind. Unrichtig ist der auf den Text des BGB fokussierte Blick auch deshalb, weil Gesetze nicht ohne die Kenntnis ihres Entstehungszusammenhangs begriffen werden können. Dieses wirkt nicht nur dort weiter, wo einzelne römische Regeln naturgetreu als Vorschriften des heutigen Gesetzesrechts übernommen worden sind, sondern bildet auch den Boden für neue Konzepte, die sich vor oder erst in der Kodifikation als Gegenmodelle zum überlieferten Rechtszustand herausgebildet haben und deren Sinn sich gerade aus dem Kontrast zum römischen Vorbild ergibt. Diese gleichermaßen historischen wie aktuellen Zusammenhänge für den wissenschaftlich oder praktisch interessierten Juristen greifbar zu machen und ihm so Perspektiven bei der Entscheidung schuldrechtlicher Fragen zu eröffnen ist das Anliegen dieses Buches.