Das Wirtschaftsrecht, insbesondere das „Organisationsrecht der Unternehmen“, zu verstehen und in der Beratungspraxis zu beherrschen, stellt eine Grundvoraussetzung eines jeden guten Wirtschaftsjuristen dar. Neben (ein- und weiterführen-den) Lehrbüchern erschließt sich dieses „Rechtsgebiet“ besonders gut durch das Studium praktischer Fälle aus der Rechtsprechung. Die nachfolgende Zusammenstellung von Entscheidungsbesprechungen zu ausgewählten aktuellen Problemen des Wirtschaftsprivat- und -strafrechts soll hierzu einen Beitrag leisten.