Die Anpassung der zugrundeliegenden europarechtlichen Rechtsvorschriften an den Fortschritt der Erkenntnisse über den Strahlenschutz erfordert eine komplette Neuregelung des nationalen deutschen Strahlenschutzrechts. Was bisher in der auf das Atomgesetz gestützten Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung geregelt war, wird künftig durch das neue Strahlenschutzgesetz zusammen mit darauf gestütztem neuen Verordnungsrecht geregelt.
Inhaltlich wird das deutsche Strahlenschutzsystem durch die von der Richtlinie vorgegebene Unterscheidung zwischen geplanten, bestehenden und notfallbedingten Expositionssituationen grundlegend neu strukturiert. Es werden nicht nur Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung zusammengefasst, sondern auch noch der Regelungsbereich des bisherigen Strahlenschutzvorsorgegesetzes, das die Überwachung der Umweltradioaktivität und Maßnahmen bei radiologischen Notfällen zum Gegenstand hat, mit erfasst. Gleichzeitig werden zahlreiche bestehende Vorgaben infolge des wissenschaftlichen Fortschritts angepasst sowie der thematisch bereits breite Anwendungsbereich des deutschen Strahlenschutzrechts erheblich erweitert werden, insbesondere im Bereich des Schutzes vor der von Radon ausgehenden natürlichen Strahlung.
Die damit verbundene umfassende Novellierung des Strahlenschutzrechts einschließlich des Strahlenschutzvorsorgerechts bezweckt, den Strahlenschutz insgesamt zu verbessern, übersichtlicher und vollzugsfreundlicher als bisher zu gestalten sowie unnötige bürokratische Hemmnisse insbesondere in Gestalt von Doppelregelungen und Doppel-Behördenzuständigkeiten abzubauen.