Die 2. Auflage des zu einem Standardkommentar gewordenen Werkes enthält eine vollständige Überarbeitung, die durch die neue Gesetzeslage erforderlich geworden ist. Mit dem BNatSchG 2009 ist das Naturschutzrecht erstmals Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes. Aufgrund der neuen Kompetenzverteilung durch die Föderalismusreform gilt das Bundesrecht nunmehr unmittelbar, seine Bedeutung für die Rechtsanwendung ist dadurch gestiegen. Der Kommentar erläutert das neue Recht umfassend und praxisbezogen. Die Möglichkeiten und Grenzen des Abweichungsrechts der Länder werden erörtert einschließlich einiger inzwischen in Kraft getretener Landesvorschriften. Die maßgebliche Rechtsprechung ist eingearbeitet. Die Tragweite des Europarechts und die Entscheidungen des EuGH werden eingehend dargestellt. Das gilt nicht zuletzt für das Artenschutzrecht, das in bewährter Weise von Dr. Kratsch erläutert wird. Für die Kommentierung des Meeresnaturschutzes ist mit Prof. Dr. Czybulka ein anerkannter Experte zum Autorenteam gestoßen. Der interdisziplinäre Ansatz des Werks wird beibehalten, indem Dipl.-Biol. Anke Schumacher wiederum die fachlichen Aspekte der Rechtsvorschriften behandelt.