Die ruandischen Gacaca-Gerichte waren ursprünglich gewohnheitsrechtliche Institutionen zur Konfliktlösung auf der Ebene von Dorfgemeinschaften. Nach dem Völkermord wurden sie auf der Grundlage staatlicher Gesetze reglementiert und mit der Aufarbeitung der großen Mehrzahl von Verbrechen im Kontext des Genozids betraut. Damit sollen sie einen Beitrag zum Prozess der gesellschaftlichen Versöhnung in Ruanda leisten.
Der Autor verfolgt die Frage, ob dies tatsächlich gelingt. Dazu erarbeitet er zunächst theologisch-ethische Kriterien einer Theorie der gesellschaftlichen Versöhnung. Zentrale Beiträge dazu sind Rechtsprechung, Wahrheitsfindung, Verantwortungsübernahme und Erinnerungskultur, die jeweils systematisch erarbeitet und zu einem umfassenden Konzept zusammengeführt werden. Dabei wird deutlich, dass die Gacaca-Gerichte ihrem Anspruch nur bedingt gerecht werden.