Rechtsprechung bedeutet nicht nur das Finden und Aussprechen des Rechts, sondern immer auch die Aufklärung dessen, worüber das Gericht im Einzelfall entscheiden soll. Traditionell beschäftigt sich die deutsche Rechtswissenschaft mit Rechtsprechung vor allem unter dem Gesichtspunkt der Rechtsinterpretation. Die nicht weniger wichtige Feststellung des relevanten Sachverhalts erfährt hingegen nur selten Aufmerksamkeit. Dies gilt für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in noch stärkerem Maße als für die Zivil- und Strafgerichte. Maria Geismann untersucht das rechtliche Koordinatensystem, innerhalb dessen die Verwaltungsgerichte die Tatsachengrundlage für ihre Entscheidungen festlegen. Sie betrachtet die verwaltungsgerichtlichen Funktionsbedingungen und -grenzen im Lichte ihrer legitimationstheoretischen Grundlagen und des gesetzlichen Auftrags zur Wahrheitssuche ebenso wie die spezifische Rolle der Verwaltung im Prozess.