Die vier Bände sind das Ergebnis langjähriger Beschäftigung mit den antiken Griechen und ihrem rechtshistorischen Umfeld. Es geht dabei um die Frage, ob die weit verbreitete Auffassung zutreffe, dass Europas rechtliche Wurzeln ausschließlich in der römischen Antike zu suchen seien – ein Eindruck, den nicht zuletzt auch die Wissenschaft vermittelt. Ganz im Gegenteil zu dieser bisher vorherrschenden Meinung gelingt es Heinz Barta nachzuweisen, dass vieles, was bislang als römisch galt, in Wirklichkeit aus dem antiken Griechenland und bei genauerem Hinsehen zum Teil auch aus dem Alten Orient stammt:

Band I* bietet eine allgemeine Einleitung und entwickelt historische Perspektiven. Band II befasst sich mit Drakon und Solon als Gesetzgebern und Rechtsdenkern. Band III geht auf den kulturellen Gesamtkontext ein und behandelt die insbesondere für das griechische Rechtsdenken wichtigen Gebiete der Dichtung (Aischylos und Euripides) und Geschichtsschreibung (Thukydides) sowie die frühe juristische Professionalisierung in Griechenland. Band IV widmet sich den Denkern Platon, Aristoteles und Theophrast, geht Fragen des Rechts, der Religion und der Gerechtigkeit in frühen Gesellschaften nach und wagt schließlich einen Ausblick in Gegenwart und Zukunft.
Das Werk zielt auf Interdisziplinarität und will Brücken zur Alten Geschichte, Altorientalistik, Ägyptologie, Archäologie, Altphilologie, Religionswissenschaft, Rechtsphilosophie, -soziologie und -anthropologie schlagen.