Ab dem Frühjahr 1943 wurden im gesamten Deutschen Reich die 16-jährigen Schüler der Ober- und Mittelschulen – manche waren aber auch erst 15 Jahre alt – und ab Mitte 1943 auch die Berufsschüler als Luftwaffenhelfer zum militärischen Einsatz in den Flakbatterien herangezogen. Rechtsgrundlage hierfür war die „Anordnung über den Kriegshilfseinsatz der deutschen Jugend in der Luftwaffe“ vom 23. Januar 1943. Die Luftwaffenhelfer hatten nicht den Status von Soldaten. Ihre Tätigkeit galt als Erfüllung der Jugenddienstpflicht (HJ-Dienst).
Die vorliegende Dokumentation behandelt den Einsatz und die Erfahrung von Luftwaffenhelfern aus und in der südwestfälischen Groß- und Industriestadt Hagen 1943-1945. Die Befunde, wie z. B. hinsichtlich des Auseinanderklaffens von Norm und Praxis beim Luftwaffenhelfer-Einsatz, decken sich weitgehend mit den Ergebnissen anderer, auch örtlicher Luftwaffenhelfer-Forschungen, so dass sie als weitgehend allgemein gültig gelten können. Der Band enthält neben einem Darstellungsteil eine Auswahl von ebenso aussagekräftigen wie anschaulichen Berichten und Erinnerungen ehemaliger Luftwaffenhelfer aus Hagen. In dem beigefügten Bildanhang sind ausschließlich aus dem Besitz von Luftwaffenhelfern aus Hagen stammende und hier erstmals veröffentlichte private Fotos aufgenommen worden. Die Fotos besitzen außer illustrativem auch dokumentarischen Wert. Überwiegend privater Herkunft sind auch die abgebildeten Originaldokumente.