1996 schuf der Gesetzgeber eine Auftraggeberhaftung für Entsendelöhne. Gut 20 Jahre später wurde dieser Haftungsmechanismus auf den allgemeinen Mindestlohn erstreckt und damit im Anwendungsbereich massiv erweitert. Diese Arbeit untersucht und erläutert die Voraussetzungen, unter denen ein Unternehmer für die Mindestlohnpflichten seiner Auftragnehmer einstehen muss, wenn er eine Werk- oder Dienstleistung fremd vergibt. In Ermangelung höchstrichterlicher Rechtsprechung bestehen für die Beratungspraxis Rechtsunsicherheiten (z.B.: Beschränkung auf Generalunternehmer, Insolvenz des Auftragnehmers, Übergang des Haftungsanspruchs auf die Bundesagentur für Arbeit). Der zweite Teil misst die verschuldensunabhängige Haftung an der verfassungsrechtlich gewährleisteten Berufsfreiheit der Auftraggeber. Zudem wird analysiert, ob das Fehlen einer entsprechenden Haftung für die Lohnuntergrenze des AÜG eine gleichheitswidrige Benachteiligung der nach § 13 MiLoG haftenden Auftraggeber begründet.