Das Projekt »Die Medien des Rechts« möchte aufzeigen, dass es einen intrinsischen Zusammenhang zwischen Medien und Recht gibt. Ein Medium wie Schrift ist nicht einfach ein Kanal, in dem rechtliches Wissen kommuniziert wird, sondern hat vielmehr selbst rechtsbildende Konsequenzen. Medien formatieren den Raum, in dem sich praktisches (Regel-)Wissen und damit auch Recht ausbildet. Ohne Lautsprache keine Rechtsformeln, ohne Schrift kein Konditionalprogramm, ohne Buchdruck kein nationalstaatliches Rechtssystem – und ohne Computertechnologie kein fragmentiertes Weltrecht. Das sind die Zusammenhänge, denen »Die Medien des Rechts« nachgehen.

Dieser zweite Band des Projekts »Die Medien des Rechts« setzt die Untersuchungen zum Verhältnis von (Laut-)Sprache, praktischem Wissen und oraler Rechtskommunikation fort. Es wird gezeigt, wie die Evolution zunächst von Graphismen und sodann von einer auf Lautsprache aufruhenden Schrift das praktische Wissen verändert und wie nicht unabhängig von je unterschiedlichen Schrifttechnologien – Bilderschrift, Keilschrift, Konsonantenschrift, Alphabetschrift etc. – unterschiedliche praktische Verwendungsweisen im Umgang mit verschriftetem Recht entwickelt werden.