Auch nach der im Jahre 2017 erfolgten Novellierung des Bundesarchivgesetzes gelten für Akten des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberster Bundesgerichte sowie höherer Justizbehörden immer noch besondere Zugangs- und Benutzungsbedingungen, die die Erforschung von zentralen Problemfeldern der Justizgeschichte der BRD erschweren. °°°°Dieser Sammelband von Historikern, Juristen, Archivaren und Datenschützern – ein Gemeinschaftswerk des „Forums Justizgeschichte“ mit u. a. der Justizakademie NRW – verfolgt zwei Leitfragen: °°°°1) Warum haben sich gerade die Bundesgerichte von den Aufarbeitungsbemühungen weitgehend abgekoppelt? Staatlich eingesetzte Historikerkommissionen und die intensivierte wissenschaftliche Erforschung der NS-Kontinuitäten nach 1945 wirkten doch als Katalysator eines erleichterten Zugangs zu sensiblen Behördenakten. °°°°2) Welche spezifischen Probleme gibt es bei der Archivierung von Justiz- und Behördenakten auf Bundes- und Landesebene und welche konkreten Konsequenzen ergeben sich daraus für die juristische Zeitgeschichtsforschung?