Der Rückforderungsanspruch erfüllt im Privatrecht eine zentrale Aufgabe: Er greift korrigierend ein, wann immer jemand ein Gut innehat, das die Rechtsordnung einem vormaligen Inhaber zuweist. Die Rechtsordnung stellt für diese Fälle mit dem Rücktrittsfolgenrecht, den Kondiktionen und der Vindikation drei Rückforderungsansprüche bereit, die zwar in ihrer generellen Stoßrichtung übereinstimmen, in ihren konkreten Rechtsfolgen aber tiefgreifende Unterschiede aufweisen. Für die Beteiligten ist deshalb entscheidend, welchem der genannten Regime ihre Rückforderungsbeziehung unterliegt. Anton S. Zimmermann widmet sich den damit einhergehenden Koordinationsfragen, indem er den Unterschieden zwischen den Anspruchsregimen nachgeht und herausarbeitet, auf welche Fallgruppen sie ihrem Wesen nach jeweils zugeschnitten sind. Auf Grundlage dieser Zuschnittsanalyse schlägt er ein System vor, das die Natur des Erwerbsvorgangs in den Mittelpunkt stellt.