Nicht etwa im Mittelalter, sondern in der Zeit der Renaissance kam es zur massenhaften Verfolgung von Hexen und Zauberern in Europa und Nordamerika. Weltliche Grundlage war die Peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. von 1532, die den Ablauf der Strafverfolgung, der Verhöre und Prozesse regelte. Bereits 1484 hatte Papst Innozenz VIII. seine Hexenbulle „Summis desiderantes“ veröffentlicht und die beiden Dominikaner Heinrich Institoris und Jacob Sprenger als Sonderinquisitoren eingesetzt. Institoris schrieb 1486/87 in lateinischer Sprache den „Hexenhammer“, ein Anleitungsbuch für das Erkennen und die Bestrafung der Hexen.
Auf dem Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalt kam es infolge zu Prozessen,
bei denen zahlreiche Todesurteile ausgesprochen wurden. Das
Anzeigen von Zauberei bei den Gerichten hatte oft im weit verbreiteten
Aberglauben der Zeit seine Ursache, aber auch in handfesten
finanziellen und machtpolitischen Interessen.
Im Ergebnis jahrelanger Forschung stellen die Autoren die Grundlagen
der Hexenverfolgung vor, benennen die Arten der historischen
Überlieferungen und geben in exemplarischen Fallschilderungen den
Opfern, vor allem Frauen, ein Gesicht.