Die Stiftung bürgerlichen Rechts gewinnt in der Praxis zunehmende Bedeutung als Instrument der Nachlassplanung. Im Zentrum der Überlegungen steht dabei meist das Anliegen, bedeutende Vermögensgüter wie etwa Gesellschaftsbeteiligungen, Immobilien und Kunstgegenstände über mehrere Generationen hinweg in Familienhand zu belassen. Ausgehend von der Hypothese, dass das deutsche Pflichtteilsrecht derartigen Vorhaben enge Grenzen setzt, geht Christian M. König der Frage nach, welches Potenzial die Stiftung für die Familienvermögensplanung hat. Das mit Wirkung zum 1. Januar 2017 novellierte österreichische Pflichtteilsrecht sowie die Tatsache, dass die österreichische Privatstiftung ein weitverbreitetes Instrument zur Erhaltung von Familienvermögen darstellt, geben zudem Anlass für einen rechtsvergleichenden Blick mit einigen Überlegungen de lege ferenda zum deutschen Pflichtteilsrecht.