Früher wurden delinquente Menschen weggesperrt oder hingerichtet. Die Strafrechts- und Gefängnisreformen seit dem 19. Jahrhundert haben den Straf- und Massnahmenvollzug – glücklicherweise – humanisiert. Um Rückfälligkeit zu verhindern, müssen Straffällige nach der Haft oder während ihrer Probezeit wieder in die Gesellschaft integriert werden. Dies ist das Ziel der Bewährungshilfe, eines zentralen Bestandteils unseres Strafvollzuges. Die Bewährungshilfe nimmt sich den bedingt entlassenen und bedingt verurteilten Menschen an. Die Autoren und Autorinnen zeigen auf, wie sich die Bewährungshilfe im Kanton Bern historisch entwickelt und im Laufe der Zeit verändert hat. Wie haben sich die Hilfsmassnahmen und die Kontrollaufgaben der Bewährungshilfe verändert, und welche Handlungsspielräume haben Menschen auf Bewährung?