Mit der Umstrukturierung des zentralen Menschenrechtsschutzorgans der Vereinten Nationen, insbesondere mit dem neugeschaffenen Verfahren der Universal Periodic Review, verband sich einerseits die Hoffnung auf einen menschenrechtspolitischen Neuanfang. Andererseits galt es aber auch, die zahlreichen vorhandenen und vielfach in der Praxis bewährten Mechanismen, welche im Laufe der langen Geschichte der Menschenrechtskommission geschaffen worden waren, zu erhalten oder auszubauen und in das System des neuen Menschenrechtsrates zu integrieren. Gleichzeitig eröffnete sich die Chance, Dopplungen oder sonst ineffektive Strukturen zu beseitigen. Notwendig war deshalb - und ist teilweise bis heute - eine Bestandsaufnahme, Bewertung und Entscheidung über die Fortführung und Neuausgestaltung der vorhandenen Mechanismen. Diese von Daniela Karrenstein vorgenommene Bestandsaufnahme kann für die im Jahre 2011 vom Menschenrechtsrat durchzuführende Überprüfung seiner Funktionsweise nutzbar gemacht werden.