Der alte Mensch als Straftäter stellt ein bisher kaum beachtetes Feld der Kriminalwissenschaften dar. Im Rahmen der fortschreitenden Alterung der Gesellschaft werden jedoch immer häufiger auch ältere Menschen mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Dies wirft die Fragen nach der quantitativen und der qualitativen Dimension der "grauen Kriminalität" sowie nach der diesbezüglichen Verfolgungspraxis der Strafverfolgungsbehörden auf. Welchen Einfluss hat das Alter auf die Entstehung kriminellen Verhaltens? Inwiefern darf höheres Lebensalter überhaupt ein Kriterium der Strafzumessung sein?