Mit Fortschreiten der Europäischen Integration geraten zunehmend solche EU-Grundrechte in das Blickfeld von Praxis und Wissenschaft, die die Freiheit des Einzelnen außerhalb ökonomischer Zusammenhänge schützen. Am Beispiel der Versammlungsfreiheit analysiert Stefan Ripke das Zusammenwirken der Rechtsquellen für Grund- und Menschenrechtsschutz i.S.d. Art. 6 EU. Er klärt das Verhältnis der Grundrechtecharta zu den ungeschriebenen EU-Grundrechten sowie den Einfluss der EMRK. Im Ergebnis gewährleistet die EU Versammlungsfreiheit neben Art. 12 EuGrCh auch durch ein ungeschriebenes Unionsgrundrecht. Der Autor widmet sich zudem offenen Fragen zur Versammlungsfreiheit des Art. 11 EMRK. Eine wertende Rechtsvergleichung bestimmt schließlich die Konturen der EU-Versammlungsfreiheit und zeigt dabei eine den Mitgliedstaaten gemeinsame Verfassungstradition des Grundrechts auf, das sich auch insofern als Europäische Versammlungsfreiheit erweist.