Die strafrechtliche Systematik der sexuellen Belästigung ist durch die Einführung der §§ 183, 183a StGB im Jahr 1973 und des § 184i StGB im Jahr 2016 neu ausgestaltet worden. Diese Strafnormen haben allerdings bislang mehr Kritik als Beifall auf sich gezogen. Die §§ 183, 183a StGB zählen zu den Sexualstraftatbeständen, deren Abschaffung am häufigsten gefordert wird. Der § 184i StGB ist bereits unmittelbar nach seinem Inkrafttreten wegen der Uferlosigkeit seines Tatbestandes kritisiert worden. Es ist deshalb notwendig, die Strafvorschriften der §§ 183, 183a und 184i StGB auf den Prüfstand zu stellen.

Das Problem der Tatbestände der §§ 183, 183a und 184i StGB liegt darin, dass sie so weit greifen, dass auch nicht strafwürdige Fälle mit einbezogen werden können. In der vorliegenden Arbeit wird auf das Rechtsgutsverständnis der Strafvorschriften der körperlichen sexuellen Belästigung (§ 184i StGB) und der optischen sexuellen Belästigung (§§ 183, 183a StGB) sowie auf die rechtsgutsorientierte Auslegung der einzelnen Tatbestandsmerkmale der in Frage stehenden Strafnormen eingegangen. Ziel der Arbeit ist es, die Frage zu beantworten, wie eine rationale strafrechtliche Pönalisierung der sexuellen Belästigung durch Interpretation, Änderung oder Streichung der oben genannten Straftatbestände zu ermöglichen ist.