Ein entführtes Passagierflugzeug steuert auf einen hoch frequentierten Platz im öffentlichen Raum zu. Darf der Staat die Maschine abschießen?
Nach 9/11 stellt sich diese Frage nicht nur in den USA. Während in der US-amerikanischen Rechtsordnung die Befugnis eines Abschusses nicht in Frage gestellt wird, entbrannte in der deutschen Rechtswissenschaft nicht erst seit dem Urteil des BVerfG zu § 14 Abs. 3 LuftSiG, der einen Abschuss ausdrücklich erlaubte, ein bitter geführter Streit über die Grundwerte der deutschen Verfassungsordnung.
Was bedeuten die geführten Diskussionen für das jeweilige Verfassungsverständnis? Welche Wertungen sind damit verbunden und warum wurde das Urteil zu § 14 Abs. 3 LuftSiG so harsch kritisiert? Diesen Fragen nähert sich die Dissertation durch eine Beleuchtung der im Recht verwobenen Souveränitätsverständnisse, die auch heute noch an die Oberfläche strömen, wenn es um das Überleben des Staates geht.