Das UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK) ist das bis dahin einzige Kernabkommen des internationalen Menschenrechtsschutzes, das weitestgehend von den Betroffenen selbst erarbeitet wurde. Während des Entstehungsprozesses haben zahlreiche Organisationen von und mit Menschen mit Behinderungen den Inhalt mitgeprägt. Immer mehr Parlamente, Verwaltungsbehörden sowie weitere staatliche und private Organisationen interessieren sich für die Auswirkungen des Übereinkommens auf das Schweizer Recht. Das vorliegende Handbuch bietet insbesondere für Personen, die noch über kein vertieftes Wissen verfügen, einen einfach zugänglichen Überblick zur Tragweite des Übereinkommens: Welche Verpflichtungen sieht es für Bund, Kantone und Gemeinden vor?