Während Gestaltung immer eine Antwort auf ein Problem darstellt, können die Probleme, auf die eine konkrete Gestaltung antwortet, verschiedenartig sein. Dies gilt auch für den gestaltenden Staat, dem es bei der Auswahl seiner Mittel und Formen nicht nur um das Erzielen eines Erfolgs in der Wirklichkeit gehen muss. Nils Grosche behandelt die Begrenzungen des Rechts als denkbaren Problemmittelpunkt gestalterischen Handelns eines Trägers von Hoheitsgewalt. Er wirft die Frage auf, wie die Wirklichkeit durch einen Träger von Hoheitsgewalt beeinflusst werden kann, obwohl das Recht den Zugriff eigentlich zu versperren scheint. Die spezifische, auf das Recht bezogene Art gestalterischen Handelns wird konzeptionell wie terminologisch erschlossen. Dabei zeigt der Autor Muster auf, mit deren Hilfe der gestaltende Hoheitsträger die Sichtbarkeit eines offenen Normwiderspruchs vermeiden kann.