Kommt es im Nachgang an ein Strafverfahren zu einem außerstrafrechtlichen Folgeverfahren, stellt sich die Frage, wie mit Verdachtsmomenten umzugehen ist. Besonders im Fall eines Freispruchs aus Mangel an Beweisen bestehen Schwierigkeiten, den Schutz des Freigesprochenen auch im Folgeverfahren zu gewährleisten ohne Rechte Dritter zu beschränken. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte begegnet dieser Problematik mit einer Ausweitung der Unschuldsvermutung auf den außerstrafrechtlichen Bereich. Zentrales Thema dieser Arbeit ist, ob diese Rechtsprechung in das deutsche Recht transferiert werden kann.
Die Autorin setzt sich mit der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur auseinander und kommt zu einer vermittelnden Lösung. Daraus entwickelt sie konkrete Praxishinweise.