Spätestens seit dem „PISA-Schock“ im Jahr 2001 steht die Qualität des öffentlichen Schulwesens im Fokus des Interesses von Gesellschaft, Politik und Fachwissenschaften. Etwa zeitgleich reagierten die Schulgesetzgeber auf neue Erkenntnisse der Bildungsforschung und räumten den Schulen vorsichtig ein gewisses Maß an Selbstständigkeit ein. Die Autorin verknüpft diese beiden weiterhin zentralen Themen der schulpolitischen und schulrechtlichen Diskussion. Nach einer Analyse des Status Quo der schulischen Eigenverantwortung in den 16 Landesschulgesetzen befasst sie sich mit der Frage, ob und inwieweit der Staat verfassungsrechtlich verpflichtet ist, die Qualität des öffentlichen Schulwesens und umfassende schulische Eigenverantwortung als Mittel von Schulqualität zu gewährleisten. Hierbei kristallisiert sich nicht zuletzt heraus, dass die Erkenntnisse anderer Wissenschaftszweige – namentlich der Pädagogik oder der Bildungsforschung – im Schulrecht fruchtbar gemacht werden können und sogar müssen.