Die Arbeit befasst sich mit den Rechtsschutzmöglichkeiten bei Verfahrensgrundrechtsverletzungen, im zweiten Teil im Besonderen mit dem Rechtsschutz bei Verletzung des Rechts auf angemessene Verfahrensdauer. Untersucht werden historische Entwicklung und Status Quo des Rechtsschutzes de lege lata, außerdem die Notwendigkeit und verfassungsrechtliche Legitimation der Anwendung außerordentlicher, d.h. nicht gesetzlich vorgesehener Rechtsbehelfe. Ergebnis der Untersuchung ist, dass es für außerordentliche Rechtsbehelfe weder ein Bedürfnis gibt noch ihre Anwendung verfassungsrechtlich zulässig wäre. Stattdessen können Rechtsschutzlücken durch analoge Anwendung geschriebener Rechtsbehelfe verfassungskonform geschlossen werden.