Das politische System Bosnien und Herzegowinas spiegelt das Ergebnis des Krieges von 1992 bis 1995 wider. Die Verfassungspraxis seit den 1990er Jahren hat Konflikte und Institutionen verfestigt. Ansätze für eine Verfassungsreform sind mehrfach gescheitert. Auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft muss Bosnien und Herzegowina individuelle Bürgerrechte und die Gruppenrechte der drei konstituierenden Völker (Bosniaken, Kroaten, Serben) den europäischen Normen anpassen. Inwieweit dies im engen Rahmen des Friedensabkommens von Dayton-Paris gelingen kann, wird anhand der Verfassung, den Institutionen, Parteien, der Rolle der Internationalen Gemeinschaft und der Medien und Zivilgesellschaft von den AutorInnen diskutiert.