Grenzüberschreitende Umweltbelastungen begründeten schon früh die Notwendigkeit einer gesamteuropäischen Regulierung. Bei ihrer Durchsetzung trifft das stark harmonisierte europäische Umweltverwaltungsrecht auf das bis vor kurzem der Regelungskompetenz der EU entzogene Strafrecht. Die Arbeit untersucht das Zusammenspiel des deutschen Umweltstrafrechts mit dem Umweltverwaltungsrecht der EU und ihrer Mitgliedstaaten vor dem Hintergrund der Umweltstrafrechts-Richtlinie. Im Fokus stehen u.a. die rechtstechnische Ausgestaltung dieses Zusammenspiels durch Verweisungen sowie das Spannungsverhältnis zwischen der Entscheidungshoheit des nationalen Parlaments über die Strafbarkeit und der Notwendigkeit einer europaweit einheitlichen Sanktionierung.