Der Autor stellt in systematischer Form die in Marx’ Kritik der politischen Ökonomie entwickelte Rechtstheorie dar. Damit schließt er eine empfindliche Lücke in deren Rezeption. Auf der so gewonnenen theoretischen Basis zeigt er ideologische Prototypen auf, wie sie mit der bürgerlichen wie auch der marxistisch-leninistischen Rechtstheorie gegeben sind.

Das Kapitel über die Menschenrechte ist gegenüber der ersten Auflage grundlegend neu gefasst. In dieses Kapitel hat der Autor eine Analyse von Marx’ Schrift 'Zur Judenfrage' aufgenommen. Zudem ist dargestellt, in welcher Form der 'Sozialstaat' ein Strukturmerkmal der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft ist. Die begriffliche Fassung der ökonomisch-rechtlichen Grundkategorien ist an einigen Stellen präzisiert oder inhaltlich erweitert.