Der Kurzkommentar zum neuen Versammlungsgesetz für Nordrhein-Westfalen, das am 7. Januar 2022 in Kraft getreten ist, enthält die vollständige amtliche Begründung des Gesetzes sowie weiterführende praktische Hinweise für Veranstalter, Leiter und Behörden. Ausführlich wird auch auf die Sachverständigenanhörung im Landtag am 6. Mai 2021, das weitere Gesetzgebungsverfahren und die beiden erfolgreichen parlamentarischen Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Landesregierung vom 6. und 8. Dezember 2021 eingegangen.

Das Werk leistet damit einen wertvollen Beitrag für die zukünftige Versammlungspraxis in Nordrhein-Westfalen und soll den zuständigen Behörden und Interessierten aus der Bürgergesellschaft als praktische Orientierung und tägliche juristische Wegweisung dienen.