Im alltäglichen Wirtschaftsleben nehmen verbundene Unternehmen und Konzerne einen großen Stellenwert ein. Bis zur Einführung des Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen enthielt die Insolvenzordnung (InsO) keine spezifischen Regelungen, die auf das Phänomen des Konzerns zugeschnitten waren. Der Autor untersucht, ob die Grundidee des Reformgesetzgebers, eine erleichterte Verfahrensgestaltung durch Koordination zu erreichen, zutreffend ist und ob Schwächen in der Rechtsordnung vorhanden waren, die eine Ergänzung der InsO rechtfertigten. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse werden auf die neu in die InsO eingeführten Vorschriften übertragen und kommentiert.