Haftungsklagen gegen Gesellschafter und Geschäftsleiter stellen das internationale Zivilverfahrensrecht vor große Herausforderungen. Die regelmäßig erforderliche Bestimmung der internationalen Zuständigkeit wirft insbesondere die Frage auf, welchen Normen die vielfältigen Klagen zugeordnet werden können. Am Beispiel diverser Haftungsansprüche des deutschen Rechts untersucht Jonas Christian Gröning diese Fragestellung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH. Im Lichte insolvenzbezogener Klagen entwickelt er zunächst eine Demarkationslinie zwischen Brüssel Ia-VO und EuInsVO. Im Rahmen der Brüssel Ia-VO stehen sodann die Bedeutung des arbeitsvertraglichen Zuständigkeitsregimes für die Geschäftsleiter von Kapitalgesellschaften sowie die Grenzziehung zwischen Vertrags- und Deliktsgerichtsstand im Fokus der Betrachtung.