Die Fragen nach Schuld und Verantwortung für die nationalsozialistischen Gewaltverbrechen zu beantworten, ist auch knapp 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges nicht einfacher geworden. Bereits die Instrumente, die dafür in der unmittelbaren Nachkriegszeit von den Besatzern entwickelt wurden, erwiesen sich in vielerlei Hinsicht als unbrauchbar, um die Verantwortlichen einer gerechten Strafe zuzuführen. Die deutschen Stellen, die ab 1946 für die Abwicklung der Entnazifizierung verantwortlich waren, standen schließlich vor dem Problem, eine viel zu große Gruppe formal belasteter Bürger individuell zur Rechenschaft ziehen zu müssen. Dies führte zwangsläufig zu Schwierigkeiten bei der praktischen Durchführung vor Ort. Die Folge war, dass die Mehrheit der Bevölkerung, die sich weniger als Täter denn als Opfer des NS-Systems sah, das Entnazifizierungsprogramm sehr schnell als ungerecht empfand.
In diesem Zusammenhang untersucht vorliegende Studie die Entnazifizierung in Dachau und geht dabei speziell der Frage nach, inwiefern das Konzentrationslager eine Rolle in den Verfahren der betroffenen Frauen aus Dachau spielte. Denn gerade die Dachauer mussten sich bereits seit 1945 den Vorwurf gefallen lassen, eine moralische Mitschuld an den Verbrechen im KZ zu tragen.