Die Monopolkommission befasst sich in ihrem 82. Sondergutachten mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission für einen Digital Markets Act (DMA) und zeigt auf, wie der DMA gezielter darauf ausgerichtet werden kann, den Wettbewerb in digitalen Märkten zum Vorteil der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Zentrale Empfehlungen der Monopolkommission betreffen die Begrenzung des gesetzlichen Anwendungsbereichs auf große Betreiber digitaler Ökosysteme sowie die Ausweitung des im Gesetzesvorschlag angelegten Verbots von Selbstbevorzugungsstrategien. Im Gegenzug sollte eine Ausnahme von den Verhaltensregeln des DMA – eine sog. Effizienzrechtfertigung – bei deutlichen Vorteilen für die Verbraucher und Verbraucherinnen ermöglicht werden.