Der "Betrieb" ist ein Grundbegriff des deutschen und des europäischen Arbeitsrechts. Sowohl im Massenentlassungsrecht als auch im Betriebsübergangsrecht entscheidet der unionsrechtliche Betriebsbegriff darüber, ob der jeweilige Tatbestand erfüllt ist. Teleologisch begründete Definitionen sind bereits deshalb erforderlich, da es in den Mitgliedstaaten kein einheitliches Verständnis eines Betriebsbegriffs gibt. Darüber hinaus treffen die Auslegungen des EuGH auf nationale Definitionen, die ihrerseits durch eigene Prämissen geprägt sind. Clara Senk untersucht, wie sich die verschiedenen Betriebsbegriffe von 1920 bis heute entwickelt haben und welche Begriffskonzeptionen die geltende Rechtslage zugrunde legt. Im Hinblick auf künftige Begriffsentwicklungen kombiniert die Autorin die materiell-rechtliche Untersuchung mit einer Analyse der Methodik und abstrahiert methodische Unstimmigkeiten. Abschließend entwickelt sie konkrete Vorschläge zur Reduzierung bestehender Rechtsunsicherheiten.