In jüngerer Vergangenheit häufen sich Fälle, in denen Personen sich in literarischen Beschreibungen wiedererkennen und diese Darstellungen als despektierlich oder entblößend erleben. Sie suchen Schutz vor den Gerichten, die vor der Aufgabe stehen, literarische, meist fiktionale Texte kunstadäquat zu bewerten und zugleich den Betroffenen ausreichenden Persönlichkeitsschutz zu garantieren. Kathrin Bünnigmann geht von einem interdisziplinären Ansatz aus, der einen Beitrag zum Ausgleich von Kunstfreiheit und Persönlichkeitsschutz leistet. Nach der Untersuchung der wesentlichen rechtlichen und literaturwissenschaftlichen Aspekte gibt sie dem Interessierten in Forschung und Praxis ein Prüfungsmodell an die Hand, mit dem ein literarischer Text hinsichtlich seiner Persönlichkeitsrelevanz bewertet werden kann.