Wer besaß die Rechte an den Erzeugnissen des Bauhauses und was geschah mit ihnen nach der Schließung 1933? In mehreren gerichtlichen Auseinandersetzungen um "Bauhaus-Klassiker" wie den Stahlrohrhocker von Marcel Breuer oder die Tischlampe von Wilhelm Wagenfeld hat sich gezeigt, dass diese Fragen bislang unzureichend aufgearbeitet wurden. Sebastian Neurauter zeichnet die Praxis der Rechteverwertung am Bauhaus von 1919 bis 1933 anhand historischer Quellen nach. Bislang unveröffentlichte Dokumente aus den Archiven der ehemaligen Bauhausstandorte Weimar, Dessau und Berlin erhellen die rechtlichen Zusammenhänge. Die Rechte der Schöpfer wurden am Bauhaus geachtet, jedoch betrieb die Bauhausverwaltung lange Zeit kein geordnetes Rechtemanagement. Mit seiner Untersuchung leistet der Autor einen rechtswissenschaftlichen Beitrag zur kritischen, von institutionellen Einflüssen befreiten Aufarbeitung der Bauhausgeschichte.