Das Rechtsinstitut der Spaltung nach dem Umwandlungsgesetz hat bei der Umstrukturierung von Unternehmensverbänden eine hohe Praxisrelevanz. Aus arbeitsrechtlicher Sicht bestehen trotz der zwischenzeitlichen Verzahnung des Umwandlungsrecht mit dem Betriebsübergangsrecht weiterhin erhebliche Zweifelsfragen, wenn Arbeitsverhältnisse im Zuge einer Spaltung übertragen werden, die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs aber nicht erfüllt sind. Unter Berücksichtigung der hohen Bedeutung der Spaltungsfreiheit im Umwandlungsrecht werden praxistaugliche Lösungen für diese Zweifelsfragen entwickelt. Es wird sich zeigen, dass der Übergang von Arbeitsverhältnissen anderen Regeln folgt als der Übergang anderer Vertrags- und auch Dauerschuldverhältnisse.