Der Autor stellt Kernbereiche des islamischen Staats- und Staatsorganisationsrechts dar, hebt dabei dessen Einfluss auf das Staatsrecht von einigen ausgewählten Territorial- bzw. Nationalstaaten, die sich als islamisch definieren, hervor und zeigt Gemeinsamkeiten mit westlichem Staatsrecht und Staatsrechtsverständnis auf. Hierdurch wird bewiesen, dass in der islamischen Staatenwelt eine strenge Trennung von Religion und Staat – wie im Westen praktiziert – nicht notwendig ist, um fundamentale Rechte für Individuen zu gewährleisten und rechtsstaatliche Strukturen und Institutionen zu etablieren.

In diesem Kontext werden die sharia-relevanten Teile des Staatsrechts unter Heranziehung sunnitischer, schiitischer, traditioneller und liberaler Ansichten herausgearbeitet. Dabei wird nicht nur auf die Werke von klassischen Juristen, sondern auch auf neuzeitliche Arbeiten zurückgegriffen. Außerdem werden neuzeitliche Kodifizierungen bzw. Verfassungen von Staaten, die sich als islamisch definieren, unter dem Aspekt untersucht, wie sie die sharia-relevanten Teile, die sich auf das Staatsrecht beziehen, umsetzen.

Dalınç Dereköy versucht nicht zwingend die Vereinbarkeit von westlich-liberaler Demokratie und Islam zu beweisen, sondern hebt hervor, dass im islamischen Staatsverständnis Staatsformen hergeleitet werden können, die islamische Demokratieformen – mithin sui generis-Demokratien – darstellen.