In § 11 des Glücksspielstaatsvertrages heißt es, dass die Bundesländer die wissenschaftliche Forschung zur Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren durch Glücksspiele sicherzustellen haben.
Diese Regelung der Forschungsförderung hat seit dem Jahr 2008 vielfältige Projekte auf den Weg gebracht. Sie reichen von der Grundlagenforschung über epidemiologische Erhebungen bis hin zur Evaluation konkreter Präventionsmaßnahmen.
Die Mehrzahl dieser ländergeförderten Studien ist auf einer Fachtagung im Februar 2012 in Hamburg vorgestellt und in Form von Beiträgen für den vorliegenden Tagungsband beschrieben worden. In ihrer Gesamtheit liefern sie eine theoretisch wie empirisch fundierte Grundlage für die zukünftige Gestaltung von glücksspielbezogener Prävention, Hilfe und Politik in Deutschland.