Bei der Insolvenzanfechtung eines Verfügungsgeschäfts berücksichtigt die Rechtsprechung eine vom Anfechtungsgegner erbrachte Gegenleistung, um den Umfang der Gläubigerbenachteiligung gemäß § 129 InsO zu ermitteln. In das Rechtsfolgenrecht wird die Gegenleistung hingegen nicht miteinbezogen. Ivan Labusga nimmt diesen Widerspruch zum Anlass, die Rolle der Gegenleistung im Insolvenzanfechtungsrecht grundlegend zu untersuchen. Im Mittelpunkt stehen die Fragen, warum eine Gesamtbetrachtung von Leistung und Gegenleistung im Rahmen von § 129 InsO zulässig ist, wie sich die Figur der mittelbaren Gläubigerbenachteiligung ins Insolvenzanfechtungsrecht einfügt und inwieweit die Anwendbarkeit des § 144 Abs. 2 S. 1 InsO von der Anfechtung des Verpflichtungsgeschäfts abhängt. Er begründet, warum die Gegenleistung auch auf die Rechtsfolgen Einfluss nehmen muss und entwickelt ein Rechtsfolgenmodell, das die Insolvenzanfechtung eines Austauschgeschäfts auf das Maß der Gläubigerbenachteiligung begrenzt.