Die Fürstbischöfe des Spätmittelalters gehörten als Geistliche einerseits der Kirchenhierarchie an und waren andererseits als Fürsten Glieder des Reichs und Territorialherren. Ihre Erhebung in diesen Stand vollzog sich im Spannungsverhältnis von Kirche, Reich und Territorium.

Die vorliegende Arbeit untersucht erstmals für das Spätmittelalter sämtliche Elemente der Amtseinführung als Teil universalkirchlicher und lokaler Praxis. So werden sowohl die Wahl, der Informativprozess an der päpstlichen Kurie, die Besitzergreifung und die Weihe als auch die Regalienleihe, die Huldigung und der Einzug in die Kathedralstadt in ihrer kirchenrechtlichen, liturgischen und politischen Dimension in den Blick genommen.

Im Vergleich der Bistümer Trier, Bamberg und Augsburg zeigt sich dabei, dass nicht nur übergreifende Normensysteme wirksam wurden. Gleichzeitig waren die Erhebungsakte von jeweils unterschiedlichen lokalen und historischen Konstellationen und Traditionen geprägt.