Das Privatrecht sieht sich mit einer Technologie konfrontiert, die von einer bisher unbekannten autonomen Entscheidungsmacht geprägt ist. Mit den tradierten Zurechnungsnormen lässt sich das Verhalten dieser Systeme einem Rechtsträger nur schwer zuweisen. Netzwerktechnologien wie die Blockchain begründen zudem durch die Assoziation von Mensch und Nicht-Mensch neuartige Einheiten, die das Zivil- wie auch das Gesellschaftsrecht nicht zu erfassen vermögen. Sind diese Entwicklungen ein Anlass, einem technischen System einen Rechtsstatus zuzuschreiben? Lassen sich Verantwortungsdefizite durch eine Haftungskanalisierung auf eine ePerson abbauen? Und wie müsste eine solche Rechtsperson strukturiert sein, um sich im Rechtsverkehr einzufügen? Dimitrios Linardatos entwickelt interdisziplinär anwendungsorientierte Lösungen und konkrete Gesetzesvorschläge, die einer Verantwortungsdiffusion entgegenwirken.