Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und ein auf den Prinzipien des Grundgesetzes basierendes Polizeiwesen sind für Thüringen keine Selbstverständlichkeit. Die Periode einer bewussten Republikanisierung der Thüringer Polizei zu Beginn der 1920er-Jahre wurde ab 1924 weitestgehend zurückgedrängt und republikanisch sowie reformorientierte Beamte der Polizei und Gendamerie in einem konfliktreichen Prozess dienstlich "kaltgestellt" und schließlich während der "Ära Frick" aus dem Polizeidienst entfernt. Erst im Zuge der Friedlichen Revolution 1989/90 und nach den Erfahrungen der beiden deutschen Diktaturen, konnte nach einer schwierigen Anfangs-und Aufbauphase damit begonnen werden, im Freistaat Thüringen ein unabhängiges Polizeiwesen aufzubauen.