Im „Codex Iuris Canonici“ aus dem Jahr 1983 (CIC/1983) ist das sog. „Ordensrecht“ für den lateinischen Rechtsbereich der Katholischen Kirche in die beiden Kapitel „Institute des geweihten Lebens“ und „Institute des apostolischen Lebens“ gegliedert. Die „Säkularinstitute“ wurden bei der Kodexreform als jüngste Gemeinschaftsform in den CIC/1983 aufgenommen und mit den „Ordensinstituten“ unter dem Überbegriff „Institute des geweihten Lebens“ subsumiert. Diese Systematik wurde bereits im Kodifikationsprozess des CIC/1983 von Kanonisten kritisch hinterfragt.
Der Autor geht den damit zusammenhängenden Fragen nach, indem er die Systematik im „Codex Iuris Canonici“ aus dem Jahr 1917 (CIC/1917), die erste rechtliche Fassung der „Säkularinstitute“ durch die Apostolische Konstitution „Provida Mater“ aus dem Jahr 1947, die relevanten Texte des Zweiten Vatikanischen Konzils, die Schemata im Kodifikationsprozess des CIC/1983 und schließlich die Rechtsordnung im CIC/1983 selbst ausführlich darstellt und terminologische Unterscheidungen analysiert.