Ausgehend von einer Darstellung des Problems der Informationsnot der Parteien (§ 1), welches Anlass zur Entwicklung der sekundären Darlegungslast gegeben hat, werden die dogmatische Verankerung und dadurch das Wesen und die Funktion einer sekundären Erklärungspflicht im Zivilprozess (§§ 2, 3) untersucht. Nach der Rechtsgrundlage bemessen sich der Anwendungsbereich, der Inhalt und die Sanktionierung der sekundären Erklärungspflicht (§ 4), ihre Voraussetzungen und Grenzen (§ 5), ihre Stellung neben weiteren Aufklärungsinstrumenten, materiell- oder prozessrechtlicher Natur, wie auch die weiteren Fragen systematischer Eingliederung (§§ 6, 7). Die sekundäre Erklärungspflicht ist im Ergebnis nicht nur wünschenswert, sondern auch reibungslos in der ZPO einzugliedern. Die Arbeit baut auf die verfestigte Rechtsprechung und macht einige Vorschläge, die das Ziel haben etwaige scharfe Konturen einzuebnen.