Immer wieder sorgen die Höhe der Diäten der Volksvertreter wie auch deren Einkünfte aus Nebentätigkeiten für Aufsehen. Den vorläufigen und durchaus schillernden Höhepunkt der Auseinandersetzung über dieses Thema stellte die sogenannte Volkswagen-Affäre im Jahr 2005 dar, in deren Folge Abgeordnete ihre Mandate niederlegten. Das Themenfeld hat jedoch über die tagespolitische Brisanz hinaus auch eine substantielle, rechtswissenschaftliche Dimension. Die Entscheidung, ob und wieweit Abgeordneten Nebentätigkeiten gestattet sind, ist immer auch eine Entscheidung über Reichweite und Grenzen des freien Mandats. Der Autor geht der Frage nach, welches Leitbild das Grundgesetz vom Abgeordneten enthält und welche Vorgaben sich daraus für die Regelung von Nebentätigkeiten ergeben.