Von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten betroffen zu werden, stellt für Erwerbstätige eine mitunter existenzbedrohende Gefahr dar. Der Mitverantwortung der Versicherten kommt dabei immer größere Bedeutung zu.
Seit dem Erscheinen der 1. Auflage im Jahr 2009 wurde das SGB VII mehrfach und zum Teil umfangreich geändert. Besonders die Organisation der Gesetzlichen Unfallversicherung ist von weitreichenden Änderungen betroffen.
Die umfangreiche Rechtsprechung zum SGB VII hat einen aktuellen Stand.

Kommentiert werden:
-Aufgaben der GUV: Prävention, Rehabilitation, Entschädigung
-versicherter Personenkreis, Berufskrankheit, Arbeitsunfall
-Berufskrankheit, Arbeitsunfall
-Leistungen nach Eintritt des Versicherungsfalls
-Haftung von Unternehmern, Unternehmensangehörigen und anderen Personen
-Organisation der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
-Finanzierung
-Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern und ihre
Beziehungen zu Dritten
-Datenschutz

Berücksichtigt werden:

-Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des
Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-NOG) v. 19.10.2013 - BGBl
I 2013, 3836
-Zweites Gesetz zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch v. 05.12.2012 - BGBl I
2012, 2447
-Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung v.
12.04.2012 - BGBl I 2012, 579