Die Gemeinnützigkeit ist in erster Linie normativ im Steuerrecht verankert. Darüber hinaus hat das Gemeinnützigkeitsrecht aufgrund der mannigfaltigen Bezüge zu anderen Rechtsgebieten auch eine rechtsgebietsübergreifende Bedeutung: So gewährt der Gemeinnützigkeitsstatus einer Organisation dieser eine Vielzahl von außersteuerlichen Privilegien und Vorteilen. Die Arbeit erfasst systematisch das gesamte Konglomerat der begünstigenden außersteuerlichen nationalen Vorschriften, die tatbestandlich unmittelbar an den Gemeinnützigkeitsbegriff anknüpfen. Im Rahmen dieser normspezifischen Systematisierung wird der tatbestandliche Verweis auf den Gemeinnützigkeitsbegriff analysiert und bei mehrdeutiger Wortfassung ausgelegt.