Zum Werk
Nach dem Staat sind die Kirchen zweitgrößter Arbeitgeber in der Bundesrepublik. Sie regeln aufgrund des verfassungsrechtlich und kirchenvertraglich garantierten Selbstbestimmungsrechts in eigener Zuständigkeit die dienstvertraglichen Verhältnisse der ihnen zugeordneten Einrichtungen mit deren Mitarbeitern. Das staatliche Arbeitsrecht öffnet daher einen eigenen Weg zur Gestaltung kirchenbezogener Arbeitsverhältnisse.
Das Werk stellt die Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts im Individualarbeitsrecht und im kollektiven Arbeitsrecht prägnant und anschaulich dar und behandelt nicht nur das Staatskirchenrecht, sondern auch das auf dieser Grundlage im staatlichen Recht geltende Recht der evangelischen und der katholischen Kirche für Arbeitsverhältnisse.
Vorteile auf einen Blick
- Arbeitsrecht der evangelischen und katholischen Kirche
- mit allen weitreichenden Besonderheiten beim "Dritten Weg"
- aktuelle EuGH-Rechtsprechung zum Diskriminierungsschutz
Zur Neuauflage
Folgende Änderungen waren notwendig und werden berücksichtigt:
- Staatskirchenrechtliche Grundlagen beim Antidiskriminierungsrecht der Europäischen Union
- Auswirkungen von § 611a BGB auf das kirchliche Individualarbeitsrecht und das Mitarbeitervertretungsrecht
- Streikfreiheit im kirchlichen Dienst nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
- Anforderungen an die Zuordnung zur Kirche für die Geltung des kirchlichen Arbeitsrechts nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
- Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der Evangelischen Kirche
- Geltung der Grundordnung der katholischen Kirche durch Übernahme in das Statut eines Rechtsträgers
- Geltung des Mindestlohngesetzes im kirchlichen Bereich
- Schranken des drittbezogenen Personaleinsatzes, insbesondere der Leiharbeit im kirchlichen Bereich
- Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum kirchlichen Bereich
- Änderung im Mitarbeitervertretungsrecht beider Kirchen
- Rechtsprechung der kirchlichen Gerichte, insbesondere des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs
Zielgruppe
Für Arbeitgeber, Personalverantwortliche und Arbeitnehmer in der Kirchenverwaltung sowie kirchlichen Vereinen und Einrichtungen, Anwälte, Gewerkschaften.